Was tun bei einem Schadenfall?
Bei dringenden Schadenfällen wie beispielsweise Wasserrohrbrüchen ist jeder Mieter gehalten, umgehend für deren Behebung besorgt zu sein. Ist der zuständige Hauswart in einem solchen Fall nicht erreichbar, ist über die Verwaltung (044 974 21 00) umgehend eine Reparatur zu veranlassen. Ist auch die Verwaltung nicht erreichbar, bietet der Mieter eine Reparaturfirma von sich aus auf: Notfallliste
Bei gewöhnlichen Schadenfällen, die keine Dringlichkeit erfordern, meldet der Mieter den Schaden dem Hauswart, damit dieser die Reparatur veranlassen kann. Dazu steht der Reparaturschein zur Verfügung.
Hinweis: Aufgrund der angespannten Beschaffungssituation kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Dies betrifft einerseits Neugeräte (z.B. Geschirrspüler, Herde etc.) aber auch Ersatzteile. Wir bitten Sie um Verständnis.